Wer in die Schweiz umzieht, unterliegt der Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass du innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen musst. Ausnahmen von dieser Regel können sich aus der europäischen Sozialversicherungskoordination ergeben.
Kurz zusammengefasst
- Versicherungspflicht: Mit Wohnsitznahme in der Schweiz beginnt die Pflicht zum Abschluss einer Grundversicherung.
- Dreimonatsfrist: Der Abschluss muss innerhalb von drei Monaten erfolgen, damit der Schutz rückwirkend gilt.
- Annahmepflicht: Zugelassene Versicherer müssen dich in der Grundversicherung ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
- Ausnahmen: Personen, die in einem anderen EU- oder EFTA-Staat versichert sind, können unter bestimmten Umständen befreit sein.
- Vorübergehender Aufenthalt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt medizinisch notwendige Behandlungen bei Reisen.
Versicherungspflicht nach dem Umzug
Wenn du deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegst, bist du gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Diese Pflicht gilt für jede Person einzeln. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag benötigt. Die obligatorische Grundversicherung stellt die medizinische Basisversorgung sicher. Eine zentrale Regelung der Schweizer Krankenversicherung ist die Aufnahmepflicht der Versicherer. Zugelassene Krankenkassen müssen jede antragstellende Person in die Grundversicherung aufnehmen. Dies geschieht unabhängig vom Alter oder vom Gesundheitszustand. Es gibt dabei keine Gesundheitsvorbehalte oder Wartezeiten. Diese Regelung sorgt dafür, dass alle Einwohner Zugang zum Gesundheitssystem erhalten.
Dreimonatsfrist und Versicherungsbeginn
Für den Abschluss der Versicherung nach dem Zuzug gibt es eine klare Frist. Du hast ab der Anmeldung deines Wohnsitzes drei Monate Zeit, einen Vertrag mit einer Krankenkasse abzuschließen. Wenn du diese Frist einhältst, beginnt dein Versicherungsschutz rückwirkend zum Datum deiner Wohnsitznahme. Das stellt einen lückenlosen Schutz sicher. Versäumst du diese Frist, kann das Nachteile haben. Bei einem verspäteten Abschluss beginnt der Versicherungsschutz möglicherweise erst ab dem Beitrittsdatum. Außerdem kann ein Prämienzuschlag erhoben werden. Die pünktliche Anmeldung ist daher ein wichtiger Schritt nach dem Umzug.
Ausnahmen durch die europäische Koordinierung
Die grundsätzliche Versicherungspflicht in der Schweiz kennt Ausnahmen. Diese ergeben sich aus den Abkommen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit innerhalb Europas. Bestimmte Personengruppen können von der Versicherungspflicht befreit sein, wenn sie bereits in einem anderen EU- oder EFTA-Staat versichert sind. Der Nachweis dafür erfolgt in der Regel über das Formular S1. Dieses Dokument bescheinigt einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Wohnland, obwohl die Versicherung in einem anderen Staat besteht. Die Europäische Union nennt hierfür bestimmte Gruppen. Dazu gehören entsandte und grenzüberschreitend Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Beamtinnen und Beamte. Auch deren Angehörige können unter diese Regelung fallen.
EHIC bei vorübergehendem Aufenthalt
Für Reisen und andere vorübergehende Aufenthalte in der Schweiz gelten andere Regeln als bei einer Wohnsitznahme. Hier kommt die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, zum Einsatz. Sie ermöglicht dir den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen im staatlichen Gesundheitssystem. Dies gilt für die 27 EU-Staaten sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Die Behandlung erfolgt zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie für Personen, die vor Ort versichert sind. Bei einer ambulanten Behandlung bei einem im System registrierten Arzt bezahlst du die Kosten in der Regel zunächst selbst. Anschließend reichst du die Rechnungen zur Erstattung ein. Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus deckt die EHIC die Versorgung in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals.
Grenzen
Die Europäische Krankenversicherungskarte bietet eine wichtige Absicherung, hat aber klare Grenzen. Sie ist keine Reiseversicherung und ersetzt diese auch nicht. Die EHIC deckt ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen System ab. Private Gesundheitsversorgung ist nicht eingeschlossen. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in dein Heimatland werden nicht übernommen. Reisen, die mit dem alleinigen Zweck einer medizinischen Behandlung angetreten werden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem garantiert die Karte keine vollständig kostenfreie Behandlung. Es können Zuzahlungen anfallen, wie sie auch für Einheimische üblich sind. Bei einer Krankenhausbehandlung sind die Leistungen auf die allgemeine Abteilung eines öffentlichen Krankenhauses beschränkt. Wählst du ein Privatkrankenhaus oder eine halbprivate beziehungsweise private Abteilung, verbleiben die Mehrkosten bei dir.
Die Regeln zur Krankenversicherung sind je nach Land und Aufenthaltszweck unterschiedlich. Hier findest du weitere Informationen zu verwandten Themen.
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Dieser Text beschreibt die allgemeine Lage und prüft keinen Einzelfall.
