Dauerhaft im Ausland
Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsstatus können bestimmen, ob zuerst ein lokales Pflichtsystem geklärt werden muss.
Voraussetzungen
PassportCard nennt formale Voraussetzungen und Vertragsgrenzen. Ob ein Angebot verfügbar ist, entscheidet der Anbieter anhand der dort gemachten Angaben; auslandspolice beurteilt keine persönliche Eignung.
Angaben im Angebotsprozess
Der Anbieter beschreibt unterschiedliche Ausgangssituationen. Sie ersetzen weder die formalen Voraussetzungen noch die Prüfung der konkreten Angaben im Angebot.
Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsstatus können bestimmen, ob zuerst ein lokales Pflichtsystem geklärt werden muss.
Ein fehlender fester Wohnsitz ändert nichts an den Angaben, die der Anbieter im Angebotsprozess prüft.
Die gewählte Deckungszone und die vertraglichen Länderregeln bestimmen den geografischen Umfang.
Die Angaben zu jeder zu versichernden Person werden im Angebot und in den Vertragsunterlagen erfasst.
Formale Grenzen
Alter und Gesundheitsangaben, mögliche Wartezeiten sowie die Zuständigkeit eines lokalen Systems sind unterschiedliche Fragen. Verbindlich sind das individuelle Angebot, der Vertrag und gegebenenfalls die Entscheidung des zuständigen Sozialversicherungsträgers.
Alter und AnnahmePassportCard gibt an, für Personen ab 65 Jahren derzeit keine internationale Krankenversicherung anzubieten. Bei jüngeren Antragstellern gehören Alter und Gesundheitsangaben in den Angebotsprozess; über die Annahme entscheidet der Anbieter individuell.
WartezeitenFür deinen Schutz können Leistungsgrenzen, Wartezeiten und Ausschlüsse gelten. Welche das sind, steht in deinem Tarif und den Versicherungsbedingungen.
S1 und PflichtsystemDas Formular S1 gilt für bestimmte Situationen innerhalb der europäischen Sozialversicherung, etwa bei Entsendung oder Rentenbezug. Ob es für dich infrage kommt, klärt der zuständige Sozialversicherungsträger. S1 ersetzt keine weltweite private Krankenversicherung.
Der Klick führt direkt zu PassportCard. Dort gibst du deine Daten ein; ein verbindliches Angebot entsteht erst nach der Prüfung durch den Anbieter.